Info Labeling

Was ist Labeling und wann muss es angewendet werden?

Die Politik hat das erhebliche Potenzial für Energieeinsparungen bei Wärmeerzeugern erkannt und Energielabels für Wärmeerzeuger eingeführt. Seit 2015 müssen nach der EU-Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie Raumheizgeräte, Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter, -speicher und Verbundanlagen mit einem Energielabel, ähnlich dem für Haushaltsgeräte gekennzeichnet werden. Auf einer Skala von grün bis rot gibt das Label an, wie effizient das Gerät ist.

Die Verbrauchskennzeichnungspflicht gilt für:

  • Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Nennleistung von höchstens 70 kW(Kombi)
  • Verbundanlagen aus Raumheizgeräten mit höchstens 70kW
  • Festbrennstoffkessel bis 70 kW und deren Kombination mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage
  • Einzelraumheizgeräte (auch Pelletkessel) bis 50 kW Leistung
  • Warmwasserbereiter bis 70 kW
  • Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 l Speichervolumen
  • Kombinationen dieser Produkte mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage (bis 70 kW und 2000 l)

Was macht HEIZUNGSlabel?

Seit 2015 ist das installierende SHK-Handwerk als Point of Sale verpflichtet, seinen Kunden bereits mit Angeboten von Wärmeerzeugern und Warmwasserbereitern oder –speichern Informationen zur Energieeffizienz der Produkte in Form eines Datenblatts und eines Energieeffizienz-Label zu übersenden.

Im einfachsten Fall bedeutet dies, lediglich Unterlagen des Herstellers dem Angebot beizufügen. Regelmäßig ist es jedoch für so genannte Verbundanlagen erforderlich, dass der Handwerker ein individuell zusammengestelltes Datenblatt und ein daraus abgeleitetes Energieeffizienzlabel beifügt. Die manuelle Recherche der relevanten Produktdaten und die Berechnung des Verbundanlagenlabels bedeutet einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand für den Handwerker.

HEIZUNGSlabel bündelt und automatisiert diese Aufgaben. So kann der Installateur passgenaue, individuell zusammengestellte Anlagen anbieten, ohne den bei manueller Berechnung anfallenden Mehraufwand kompensieren zu müssen.

Im Jahr 2019 verschärfte die Europäische Union (EU) die Anforderungen und veränderte die bis dahin gebräuchliche Skala. Seit September 2019 entfallen die Stufen E bis G, um Platz für die neue Effizienzklasse A+++ zu machen. Ziel der Anhebung der Anforderungen war es, besonders effiziente Anlagen besser vermarkten zu können. Zusätzlich sollen dem Kunden bei der Kaufentscheidung durch die erhöhte Transparenz die Vorteile von effizienten Geräten verdeutlicht werden.

Die Energieeffizienzklasse A+++ wird zusammen mit den Klassen bis A+ an Heizungsanlagen vergeben, die regenerative Energien nutzen. Das betrifft vernehmlich Holzheizungen, effiziente Wärmepumpen und Verbundanlagen mit Solarthermie. Zusätzlichen können KWK-Anlagen das Label A+++ bis B erhalten.

An effiziente Gas- und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden die Energieeffizienzklassen A bis B vergeben. Eine bessere Bewertung ist nur unter Einbezug von Technologien mit erneuerbaren Energien (Solarthermie oder Wärmepumpen) möglich. Die Energieeffizienzklasse C erhalten sogenannte Niedertemperatur-Heizungen, welche die Energie aus den Abgasen nicht nutzen. Heizungen, die bereits installiert sind und die Energieeffizienzklasse schlechter als D haben, dürfen weiter betrieben werden. Jedoch wird empfohlen zu prüfen, ob eine effizientere Anlage wirtschaftlich sinnvoll wäre und ob die Anlage bereits maximal effizient eingestellt ist.

Um der Entwicklung neuer und effizienter Produkte Rechnung zu tragen hat die Europäische Union einen Rescaling Prozess gestartet. Die Anpassung der der Verbrauchskennzeichnung für die Produktgruppen im Heizungsbereich ist voraussichtlich für das Jahr 2026 geplant.

Die einschlägigen EU-Regelungen sind:

  • Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie 2017/1369/EU (alt 2010/30/EU)
  • EU-Verordnung 2013/811/EU
  • EU-Verordnung 2013/812/EU
  • EU-Verordnung 2015/1186/EU
  • EU-Verordnung 2015/1187/EU

Diese können Sie auf der Seite der Europäischen Union abrufen: http://eur-lex.europa.eu/

Weitere Informationen zur den Regelungen können Sie hier kostenlos downloaden

VdZ-Info Ökodesign und Labeling
Guidelines
FAQs